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Bildungszentrum

Das Bildungszentrum am Kappenberg (Kappenbergertstr. 13, 44339 Dortmund - Eving) versteht sich als ein Hilfsangebot der Kinder- und Jugendhilfe. Als Auftragsgrundlage dienen uns das Grundgesetz, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das BGB sowie das Sozialgesetzbuch.


Gemäß § 1 SGB VIII hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie auf Schutz vor Gefahren für sein Wohl. Hierbei ist es hervorzuheben, dass die Eltern in der Hauptverantwortung bleiben. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung. Dieses Recht leitet das pädagogische Handeln und ist gesetzlich verbrieft. Dies erfolgt unter anderem durch die in § 8 SGB VIII festgeschriebenen Pflicht der Beteiligung der jungen Menschen an allen sie betreffenden Entscheidungen und Prozessen der öffentlichen Jugendhilfe. Beteiligung ermöglicht Entwicklungs- und Lernprozesse und stärkt Kinder und Jugendliche durch das Erleben von Selbstwirksamkeit. Beteiligung ist zudem eine wesentliche Qualität der Hilfe und gleichzeitig Voraussetzung für eine gelingende Erziehung, auch im Schülerwohnheim.


Daneben umfasst die Personensorge nach § 1631 BGB die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung ohne körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen. Durch die Übertragung der Vollmacht an die Betreuerinnen seitens der Eltern über alle täglichen Belange zu entscheiden sind wir verpflichtet, diesen Auftrag konsequent zu erfüllen.


Das Bildungszentrum am Kappenberg ist darauf ausgerichtet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowohl in ihrer persönlichen Entwicklung als auch in ihren schulischen Belangen gezielt zu unterstützen. Durch Förderung der sprachlichen und schulischen Kompetenz und Förderung ihrer Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit soll die Integration in die Gesellschaft unter Beachtung der religiösen und kulturellen Identität unterstützt werden.


Eine gute schulische Bildung ist für die Zukunft junger Menschen sehr wichtig. Daher arbeitet unsere Einrichtung mit den Schulen die von unseren Schülern besucht werden eng zusammen. Aufsicht und Anleitung, Ermutigung und Kritik, sowie der Einsatz moderner Lernhilfen ermöglichen in den meisten Fällen ein gutes schulisches Vorankommen in einer lernfördernden Atmosphäre. Hierfür werden entsprechende Fachkräfte eingesetzt.

Die Aufgaben des Schülerwohnheimes sind:

 

  • Sinnvolle Unterstützung des Erziehungsauftrages,

  • Partizipation durch Bildung,

  • Integrative, kulturelle Freizeitaktivitäten,

  • Religiöse Erziehung,

  • Förderung einer schulischen Leistungsverbesserung,

  • Erleichterung des Berufseinstiegs.

 

Die jungen Menschen sollen dazu befähigt werden, an der Gesellschaft als eine
selbstbestimmte Persönlichkeit teilzuhaben sowie das Gemeinwesen mitzutragen und
verantwortungsbewusst mitzugestalten.

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